
Bild: Benjamin Jungbluth
Schlecht gedämmte Dachwohnungen überhitzen im Sommer und sind im Winter ungemütlich kalt. Von allen Bauteilen ist das Dach am stärksten den Umwelteinflüssen ausgesetzt. Schnee zeigt, wo Dämmung fehlt: Er schmilzt an unzureichend gedämmten Stellen schneller, als auf gut gedämmten Flächen.
Im Sommer können auf der äußeren Dachhaut Temperaturen bis zu 80°C, im Winter von -20°C und weniger auftreten. Das Dach ist aufgrund seiner großen Fläche mit ca. 20 Prozent maßgeblich an den Heizwärmeverlusten eines Gebäudes beteiligt. Hohe Dämmstoffdicken sind im Dach also unbedingt zu empfehlen und in der Regel auch problemlos zu realisieren. Außerdem wirkt die Dämmung, insbesondere massiver/schwerer Dämmstoff mit höherer Rohdichte und gleichzeitig gutem Dämmvermögen einer Überhitzung der Dachräume im Sommer entgegen und trägt zur Verbesserung des Wohnkomforts bei. Diese Dämmstoffe verbessern zusätzlich den Schallschutz der Dachgeschosswohnung maßgeblich.
Entscheidend ist die Platzierung der Dämmung. Es sind zwei Fälle zu unterscheiden. Wird der Dachraum bewohnt oder soll er später zum Aufenthaltsraum ausgebaut und beheizt werden, muss die Dachschräge und evtl. die Decke zum Spitzboden gedämmt werden. Wird der Dachraum gar nicht oder nur als Abstellraum genutzt, kann die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke (Fußboden des Dachraumes) als kostengünstige Lösung gewählt werden. Hier besteht bereits seit Jahren eine gesetzliche Nachrüstverpflichtung, falls der sogenannte Mindestwärmeschutz durch die vorhandene Dämmung nicht gewährleistet ist – was gerade bei Betondecken meist der Fall ist.
Für die Dämmung des Steildachs (Satteldach, Pultdach, Walmdach) stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten (Zwischensparren-, Aufsparren- und Untersparrendämmung) zur Verfügung, die auch kombiniert werden können. Dabei sollten aber auch die Abseiten, der Spitzboden, die Gauben und Trennwände zu kalten Dachräumen gedämmt werden.
Ausschlaggebend für den Erfolg der Maßnahme ist neben einem guten Wärmeschutz auch eine hohe Luftdichtigkeit bei den Dachkonstruktionen. Undichtigkeiten oder Fugen im Dach führen nicht nur zu einem erhöhten Heizenergieverbrauch sondern auch zu Feuchteschäden. Deshalb sollten nur entsprechend qualifizierte Handwerksbetriebe beauftragt werden.
Schließlich sollte bei einer Dachsanierung mit bedacht werden, dass in Baden-Württemberg aufgrund der hier geltenden Photovoltaik-Pflicht-Verordnung seit 01.01.2023 bei einer Erneuerung der Dacheindeckung bzw. -abdichtung Dächer mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen, sofern die betroffenen Dachflächen nach bestimmten Kriterien als geeignet zur Solarnutzung eingestuft werden.