Erneuerbare Energien sind die Zukunft

Sabine und Michael Zimmer vor der nagelneuen Wärmepumpe, die ihr über die Jahre immer weiter saniertes Einfamilienhaus nachhaltig heizt.
Bild: Benjamin Jungbluth

Jetzt in eine zeitgemäße Heizung investieren

„Der alte Kessel tut ja noch“ – allzu oft hören die Energieberater der KLiBA diese Worte. „Nicht weit genug gedacht“ ist ihre Antwort. Denn betagte Heizungsanlagen verbrauchen enorme Mengen an Heizöl oder Erdgas und füttern damit das globale CO2-Konto. Wer mehr über eine Zukunft mit erneuerbarer Energie wissen will, ist bei der unabhängigen KLiBA richtig.

Jeder, der in Baden-Württemberg eine Zentralheizungsanlage austauscht, muss in der Folge 15 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen beziehen. So schreibt es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) vor. Auf Bundesebene ist mit dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG 2023) bei einem Heizungseinbau ab 01.01.2024 sogar ein 65 Prozent Anteil Pflicht, sofern keine Übergangs- und Ausnahmeregelungen beansprucht werden können. Die Regierung will damit niemanden ärgern, sondern erneuerbaren Energien den Weg bereiten und fossile Brennstoffe zugunsten des Klimaschutzes zurückdrängen. Denn die Heizung und die Warmwasserbereitung verursachen knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen und der Anteil der „Erneuerbaren“ ist mit 15 Prozent im Land noch zu niedrig.

Gute Argumente für eine neue Heizung

Hand aufs Herz: Wie alt ist Ihre Heizungsanlage? Je mehr Lenze sie zählt, desto höher ist in der Regel ihr Verbrauch. Informieren Sie sich über klimafreundliche Alternativen. Neben Solarthermie, einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung kommen auch der Anschluss an ein Wärmenetz in Frage. Welche der Möglichkeiten sich für Ihr Gebäude eignen, schätzt die KLiBA bei einer kostenfreien Erstberatung fachlich ein. Sie nennt Ihnen auch weitere Erfüllungsmöglichkeiten für das EWärmeG und das GEG.

Wofür Sie sich auch entscheiden: Sie investieren mit einem guten Gefühl in die Zukunft und versichern sich gegen steigende Heizkosten. Übrigens: Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind, dürfen auch nach dem neuen GEG 2023 nicht mehr betrieben werden, sofern es sich nicht um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt.