Photovoltaik-Pflicht ab 2022 in Baden-Württemberg

© Photovoltaik-Netzwerk BW Bild Kuhnle & Knödler

Start mit neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen. 60 Prozent der Stellplatz- und Gebäude-Dachflächen sind zu belegen

(Heidelberg 7. Dezember 2021) Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein: Ab 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar hin. Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren. Dr. Keßler vom Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar rät Eigentümern, die klimafreundliche Energieerzeugung so rasch wie möglich zu nutzen. „Sie sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld einbringt, als er kostet“, so Dr. Keßler „Künftig werden sie zum Standard werden wie die Regenrinne oder die Heizung.“ Auskunft zum Thema gibt es kostenfrei bei den Expertinnen und Experten des Netzwerks oder unter www.photovoltaik-bw.de.

Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom für Beleuchtung, elektrische Geräte oder das Elektroauto nutzt, spart den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz.

Je mehr Photovoltaik – desto besser für den Klimaschutz

Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet. 

Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht bedeutet: Ein kleines freistehendes Einfamilienhaus mit nach Ost und West ausgerichteten Dachflächen verfügt über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von knapp elf Kilowatt. Ein Kilowatt kostet derzeit rund 1.800 Euro, die gesamte Anlage also rund 20.000 Euro. Für den Klimaschutz sei es am besten, das ganze Dach für möglichst viel Solarstrom zu belegen, rät Dr. Keßler vom Photovoltaik-Netzwerk. Gerade nach Osten und Westen orientierte Dachflächen liefern gemeinsam über den ganzen Tag günstigen Strom.

Überschreiten die Kosten der Anlage den Schwellenwert von 20 Prozent der Baukosten bei Gebäuden und 30 Prozent der Baukosten bei Parkplätzen, ist eine Verkleinerung der Anlage möglich, bis diese Prozentschwellen unterschritten sind. Diese Kosten werden übrigens nur bei den allerwenigsten Gebäuden überschritten: Bei den Anlagenkosten von 20.000 Euro für das vorgestellte Einfamilienhaus dürfte das Haus nur 100.000 Euro kosten – bei den derzeitigen Baukosten ist das sehr unwahrscheinlich. 

Nichtwohngebäude mit 300 Quadratmeterdach: 40 Kilowatt Leistung

Bei einem Nichtwohngebäude mit einem 300 Quadratmeter großen Flachdach muss die Anlage rund 40 Kilowatt installierte Leistung haben. Die Kosten liegen hier bei rund 60.000 Euro. Das klingt viel, lohnt sich aber richtig: Die Anlagen erzeugen tagsüber Solarstrom. Genau zu der Zeit wird in den Betrieben gearbeitet und der meiste Strom benötigt. Ein großer Anteil des erzeugten Stroms wird also sofort selbst verbraucht. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlage und entlastet das Stromnetz.

Photovoltaikanlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich ebenfalls: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die Fahrzeuge künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.

Weitere Erfüllungsmöglichkeiten des Gesetzes

Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auch auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung, etwa der Wiese vor dem Haus, setzen. „Des Weiteren ist die Verpachtung der Dachfläche an Dritte möglich, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben“, erklärt Dr. Keßler vom Photovoltaik-Netzwerk. „Für sie ist ebenfalls ein Verkauf an Dritte vor Ort und eine Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) möglich.“ Eine weitere Option sind solarthermische Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen können.

Infokasten

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

  • Ab 1. Januar 2022:
    • Neubau von Nichtwohngebäuden (Auslöser ist Einreichung Bauantrag)
    • Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Ab 1. Mai 2022: Neubau von Wohngebäuden
  • Ab 1. Januar 2023: bei grundlegender Dachsanierung

Detailliert geregelt sind die Anforderungen in der Photovoltaik-Pflicht Verordnung – PVPf-VO des Umweltministeriums Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/4_Klima/Klimaschutz/Klimaschutzgesetz/Photovoltaikpflicht-Verordnung-Baden-Wuerttemberg-barrierefrei.pdf

Oder zusammengefasst im Flyer „Photovoltaikpflicht“