Referent: Dr. Christian Gemmer, Rechtsanwalt bbh Stuttgart
Übersicht: Rechtslandschaft der Elektromobilität
Energierechtlicher Rahmen: Rechtliche Aspekte bei Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur; Abrechnung und Abgrenzung Strommengen; Pflichten für Ladesäulenbetreiber (EnWG, EEG, Ladesäulenverordnung, Mess- und Eichgesetz, StromStG, NAV)
Steuerrechtlicher Rahmen: Laden von Dienstwagen und Privatfahrzeugen; Arbeitgeberladen und Laden beim Mitarbeiter (EStG, KraftStG)
Fördermöglichkeiten E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Referent: Dr. Christian Gemmer
Donnerstag, 02. Juni 2022, 14:00 – 18:00 Uhr
Technische Rahmenbedingungen für Unternehmen
Referent: Dennis Huschenhöfer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter – Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW)
Referentin: Dr. iur. Katharina Vera Boesche, Rechtsanwältin Boesche Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Im dritten Workshop werden die Inhalte der ersten beiden Veranstaltungen weiter vertieft und um die verwandten Themen ergänzt, die von den Teilnehmenden für ihre Unternehmen als relevant eingestuft werden.
Frau Dr. Boesche steht am Vormittag als Expertin zu folgenden Themen zur Verfügung:
Rechtskonforme Abrechnung von Ladestrom
Novelle der Ladesäulenverordnung (Definition öffentlich zugänglich, Verpflichtung zum Einbau eines Kartenterminals)
Novelle der Preisangabenverordnung
Ausblick auf die Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR)
Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und des BGB
Regelungen des „GEIG“ Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz)
Am Nachmittag findet ein Erfahrungsaustausch zur betrieblichen Elektromobilität statt. Unternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis berichten aus erster Hand über eigene Maßnahmen und Erfahrungen beim Umstieg auf Elektromobilität und dem Aufbau betrieblicher Ladeinfrastruktur.
Die Workshop-Reihe findet im Gründer-Institut der SRH Hochschule Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 52, 69115 Heidelberg.
Am Tag der Veranstaltung gelten die jeweils aktuellen Regelungen der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) des Landes Baden-Württemberg. Ein entsprechendes Hygienekonzept wird rechtzeitig erstellt.
Im Falle möglicher pandemiebedingter Einschränkungen behält sich die KLiBA die Möglichkeit vor, die Workshop-Termine virtuell durchzuführen.
Freitag, 28. Oktober
Besuch des e4 TESTIVALs, Hockenheim
Ein gemeinsamer Besuch des e4 TESTIVAL auf dem Hockenheimring rundet die Workshop-Reihe ab. Teilnehmende Unternehmen erhalten dort die einmalige Gelegenheit, sich rund um die Themen E-Mobilität und Ladeinfrastruktur zu informieren, auszutauschen, sich mit Experten und Anbietern zu vernetzen, Fachvorträge zu besuchen und E-Fahrzeuge auf dem Gelände und der Grand Prix Strecke des Hockenheimrings selbst unverbindlich Probe zu fahren.
Teilnahmegebühr
Für die Teilnahme an der Workshop-Reihe wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 150 Euro pro teilnehmender Person erhoben. Der Betrag wird den teilnehmenden Unternehmen im Verlauf der Workshop-Reihe in Rechnung gestellt.
Die Teilnahmegebühr deckt dabei bereits den Eintritt zum e4 Testival ab – Teilnehmende des Workshops erhalten ein exklusives Fachbesucherticket und profitieren von einem geführten Rundgang auf dem Veranstaltungsgelände.
Bei Fragen zur Teilnahme steht Ihnen das Team Elektromobilität der KLiBA gerne zur Verfügung.